Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Ersatz für einen Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jahre.

Geltungsdauer: 1-3 Jahre

Der Ersatz für einen Tagesjagdschein gilt höchstens für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Geltungsdauer: 14 Tage

Was sollte ich noch wissen?

Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Formulare