Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

In Textform gestellter Antrag.

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Leistungsbeschreibung

Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Deren Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung (4 Jahre) die Verlängerung beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

In Textform gestellter Antrag.

Kurztext

Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung.

Muss vor Ablauf der Geltungsdauer in Textform beantragt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Typisierung

4

Status Bibliothekseintrag

2

Status Katalogeintrag

2

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