Personalausweis Informationserteilung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die  für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?