Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige mit abgeschlossenem Studium und für wissenschaftlich und forschend Tätige beantragen
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und sich in Deutschland selbstständig machen wollen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Voraussetzung ist, dass Sie:
- in Deutschland erfolgreich ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben oder
- bereits eine Aufenthaltserlaubnis als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler, als Forscherin oder Forscher besitzen oder die Blaue Karte EU besitzen.
Die Bedingungen sind erleichtert, weil einige Voraussetzungen weniger streng beurteilt werden, zum Beispiel:
- Ihre unternehmerische Erfahrung
- Finanzierung
- positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft.
Ihre geplante selbstständige Tätigkeit muss im Zusammenhang mit Ihren Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben, oder mit Ihrer Tätigkeit in der Wissenschaft oder Forschung.
Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.
Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 01. Mai 2025 sollen beim Antragsprozess für ausländerrechtliche Ausweisdokumente nur noch digitale Lichtbilder genutzt werden.
Somit soll es sich bei dem aktuellen biometrischen Foto im Passformat (45 x 35 mm) um ein "aktuelles digitales biometrisches Lichtbild" handeln.
Die Lichtbilder können direkt bei der Ausländerbehörde aufgenommen werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 6,00 € pro digitalem Lichtbild.
Alternativ ist eine digitale Übermittlung biometrischer Lichtbilder von Fotodienstleistern an die Ausländerbehörde über einen sicheren Clouddienst möglich.