Wählbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Ulmen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Als Bewerberin oder Bewerber einer Wahl zum Kreistag eines Landkreises müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.