Vergnügungsteuer zahlen

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kaisersesch

Vergnügungssteuersatzung

Erste Änderung zur Satzung der Verbandsgemeinde Kaisersesch über die Erhebung von Vergnügungssteuer

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kaisersesch
- Gemeindeordnung (GemO)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- örtlichen Vergnügungssteuersatzung.