Als volljährige Person erstmalig einen Reisepass beantragen

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass. Das gilt für Erwachsene und für Kinder ab der Geburt.

Wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten, können Sie diesen erstmalig selbst beantragen, wenn Sie volljährig sind. Da in Deutschland ab 16 Jahren ein Personaldokument verpflichtend ist, müssen Sie bereits einen gültigen Personalausweis haben.

Sie müssen den Reisepass persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister; wenn Sie den Reisepass an einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, können Ausnahmen hiervon gelten
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 70,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

Gebühr: 37,50 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

Gebühr: 32,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

Gebühr: 22,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

Gebühr: 36,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

Gebühr: 6,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr: 15,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

Welche Fristen muss ich beachten?

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.

Für Antragstellende unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 6 Jahre

Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.

Frist: 3 Wochen